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HGB § 421 Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht

HGB § 421 Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht

[ Auszug: (1) Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtun ... ]